Die Deutsche Energie-Agentur (dena) informiert darüber, dass ab Mitte 2018 die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude ungültig werden. Ein gültiger Energieausweis ist verpflichtend, wenn das Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.
Bei älteren Immobilien: Dokumente prüfen
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Da die ersten Energieausweise im Juli 2008 für Gebäude mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt wurden, stehen nun erste Erneuerungen bevor. Die dena empfiehlt Hauseigentümern, die einen neuen Ausweis benötigen, sich an einen qualifizierten Energieberater zu wenden.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die jedoch vom Verhalten der Bewohner abhängig sind. Der Bedarfsausweis, der anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten den tatsächlichen Energiebedarf und den energetischen Zustand des Gebäudes dokumentiert, ist wesentlich präziser.
Einzige Ausnahme: Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 benötigen zwingend einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.
14.02.2019
Wer haftet bei Schlüsselverlust?
Verlorene oder gestohlene Schlüssel verursachen laut der VdS Schadenverhütung einen jährlichen Schaden von [...]
» Beitrag lesen
07.02.2019
Tod des Mieters: Das müssen Vermieter wissen
Mit dem Tod eines Mieters endet das Mietverhältnis nicht automatisch; je nach Situation, [...]
» Beitrag lesen
31.01.2019
Nebenkosten: Leverkusen verlangt Höchstpreise
Während man in Regensburg vergleichsweise günstig lebt, zahlt man in Leverkusen mehr als [...]
» Beitrag lesen